Im Jahre 1703 gründet der russische Zar Peter I. (1689 -1725) an der Mündung des Flusses Newa in die Ostsee die Stadt St. Petersburg, um hierdurch den Anspruch Russlands auf einen freien Zugang zur Ostsee zu manifestieren. Während seiner Regierungszeit kann er sich in Kriegen gegen Schweden und Türken behaupten und den Zugang zur Ostsee durchsetzen. Er schafft so die Grundlage für den Aufstieg Russlands zur führenden Macht im Osten. Während seiner Regierungszeit versucht er Russland durch umfangreiche innere Reformen mit Gewalt zu europäisieren. Bei seinen legenderen Auslandsreisen nach Deutschland, den Niederlanden und England ässt er sich zum Geschützmeister, Schiffsingenieur und Navigator ausbilden. Durch die Anwerbung ausländischer Spezialisten versuchte er die russische Wirtschaft nachhaltig zu fördern. Die Anwerbung ausländischer Spezialisten wurde von seinen Nachfolgern, insbesondere unter der Herrschaft von Katharina II. (1762-1796) und Alexander (1801-1825), weiter verfolgt. Den Werbungen der russischen Zaren folgen in diesen Jahren viele Deutsche aus Hessen, der Pfalz und dem Rheinland.
Mitte des 18. Jahrhunderts (um 1760) entschließt sich der "Mundkoch" Johann HODENIUS dem Ruf der russischen Zarin Katharina II. und ihres Angebotes (Manifest vom 22.07.1763 = Befreiung von Steuern auf 10-30 Jahre, Befreiung vom Militärdienst, religiöse Freiheit ) zu folgen und zusammen mit seiner Frau Maria, geborene WOELK) in die seit 1713 neue russische Hauptstadt St. Petersburg umzusiedeln. Wo seine Heimat war, konnte bislang nicht geklärt werden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit stammt er jedoch aus dem Rheinland. Die Familie HODENIUS lässt sich urkundlich bis auf das Jahr 1625 zurückführen und stammt aus dem Ort Freialdenhoven bei Jülich. Die bisherigen Nachforschungen ergaben, dass von dieser Familie alle in Deutschland lebenden Personen mit dem Namen HODENIUS, HODINIUS, ODINIUS und ODENIUS abstammen. Ihre starken Beziehungen nach Köln sprechen jedoch dafür, das die Familie ursprünglich aus Köln stammt, wo im 16.Jh. mehrer ODENIUS urkundlich erwähnt werden.
Wie das Leben von Johann HODENIUS in seiner neuen Heimat aussah und ob er seinem angestammen Beruf nachging, ist heute nicht mehr feststellbar. Wahrscheinlich wohnte die Familie in der Deutschen Vorstadt (Nemezkaja Sloboda) von St. Petersburg. Johann stammte wohl aus einfachen Verhältnissen und hoffte wahrscheinlich, dass es seinen Nachkommen besser ergehen werde. Das Ehepaar HODENIUS hatte sieben Kinder, auf denen die Hoffnung der Familie ruhten.
Als erstes ist hier die Tochter Elisabeth zu nennen. Von ihr ist lediglich bekannt, dass sie mit Nikolaus Karl KRAMP vermählt war. Die zweite Tochter Christina Margaretha heiratete in der Kirche St. Petri den Büchsenschaftmacher Johann Adolf GREECK vermählt. Auch von ihr sind nur diese Angaben überliefert. Von ihrer Töchtern Constantine (*1793) und Maria (*1777) ist lediglich bekannt, dass sie im Jahre 1801 bzw. 1790 Schüler der St. Petri-Schule in St. Petersburg waren. Ihre Tochter Anna Elisabeth (1780-1858) heiratete den in St.Petersburg ansässigen und aus Böhmen stammenden Militärarzt Friedrich Franz ZDEKAUER (1776-1836).
Zwei ihrer Söhne sollten es schließlich schaffen, einen bedeutenderen Rang einzunehmen und damit ihren niedrigeren Stand zu verlassen, die Hoffnung der Eltern zu erfüllen. Gustav HODENIUS wurde zunächst Offizier (Unterleutnant). Wahrscheinlich war es auch Gustav, der als "Kaiserlich Russischer Stabs-Rittmeister von HODENIUS" am 23. Mai1832 mit dem preußischen Roten Adler-Orden 4. Klasse ausgezeichnet wurde. Ab 1822 war er im Ingenieur Dep. und 1845 Kanzleichef des Kurators mit dem Titel eines Titulärrats und später Kollegienassessors. Als Kollegienassessor bekleidete er den 8. Rang der seit dem Jahre 1772 gültigen russischen Rangtabelle und musste mit "Euer Würden" angesprochen werden. Er wurde hierdurch in den erblichen Adelsstand erhoben.
Rother Adler-Orden 4. Klasse, Jahrgang 1832, lfd.Nr. 53
verliehen am 23. Mai 1832 an Kaiserlich Russischen Stabs-Rittmeister a.D. von HODENIUS
Ihr Sohn Georg (von) HODENIUS trat 1794 als Lehrer für Kalligraphie in die St. Petri-Schule ein. Er arbeitete als Kanzlist des Direktoriums (1798) bevor er ab 1805 Zeichenlehrer der St. Petrischule wurde. Die St. Petrischule war eine Einrichtung der gleichnamigen evangelischen (deutschen) Kirchengemeide und geht auf das Jahr 1710 zurück. Die Schule erlangte später eine ausgezeichneten Ruf. Im Jahre 1812 ist er als Kollegienrat im Dep. der innernen Bez. des Ministeriums des Auswärtigen tätig und nahm wegen Kränklichkeit im Jahre 1817 seinen Abschied. Er bekleidete den 6. Rang der Rangtabelle und gehörte hiermit wie Gustav dem russischen Adel an. Georg war mit Karoline SEGELBACH (1777-1821), die Schwester von Christian Friedrich SEGELBACH (1763-1842), Dr. und Professor für Kirchengeschichte und thelogische Literatur, Staatsrat zu St.Petersburg und Mitglied der mathematisch-physikalischen Gesellschaft zu Erfurt.
Das Ehepaar HODENIUS hatte neun Kinder, von denen die bedeutenderen hier vorgestellt werden sollen. Zunächst ist da Peter HODENIUS zu nenen. Er wurde um 1805 in St.Petersburg geboren, war Unterleutnant und ab 1865 Direktor des Nabliki-Hauses des Armenkomitees zu Moskau. In Moskau verliert sich sein Spur. Als nächstes ist Ferdinand Alexander HODENIUS (1808-1872) zu nennen. Er war im Dep. der innernen Beziehungen des Min. des Auswärtigen tätig, ab 1845 Dolmetscher, 1855 1. Expeditor der bes. Kanzlei, ab 22.06.1851 Staatsrat und ab 1862 Direktor der 1. Expedition. Leider liegen zu seinen persönlichen Verhältnissen keine Überlieferungen vor.
Der bedeutenste war Karl Georg HODENIUS (1802-1866). Er war 1833 1. Sekretär der kaiserlich russischen Gesandtschaft zu Dresden. Ab 1845 war er im russischen Domänenministerium und ab 1851 Redakteur der Kanzlei im Rang eines Wirklichen Staatsrats tätig. Karl war mit Maria KUREDOVA (wahrscheinlich geborene SEGELBACH, 1823-1854) verheiratet. Aus dieser Ehe ging Georgij (1847-1892) hervor, weitere Kinder sind nicht bekannt. Mit dem Tod von Georgij am 20.10.1892 in Moskau verliert sich die Spur der russischen HODENIUS im Dunkel der Geschichte. Was aus den Nachkommen geworden ist kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich gingen sie in anderen Familien auf oder kehrten aufgrund des zunehmend schlechteren Verhältnisses zwischen Russland und Deutschland in ihre ursprüngliche Heimat zurück. Aus einfachen Verhältnissen stammend gelang den Nachkommen des Mundkochs Johann HODENIUS aus Deutschland in kurzer Zeit der gesellschaftliche Aufstieg in Russland.
HODENIUS / Russland
Magdalena HODENIUS
00 mit einem Meister
der Schuhmacherzunft
Testtamentseröffnung
1795 in St. Petersburg
(Quelle: Regionalarchiv
St. Petersburg, Best 757, Rep.1, St.969 BL 59)
Johann
HODENIUS (Mundkoch)
*
um 1750 in Deutschland
ausgewandert
um 1770 + vor 1805 Russland
00 Maria WOELCK (WOELK)
*
12.06.1758 + 16.05.1831, beerdigt am 19.05.1831, begraben auf dem Friedhof Wolkowo in St. Petersburg,
(Quelle: Handbuch der Nekropolen St. Petersburg, Band II Wolkowo, Akte
Nr. PW -1-619 u.a.m.)
- Elisabeth
*
?
00 Nikolaus Karl KRAMP
- Christine Margarethe
*
?
00 Johann Adolf GREECK
(Büchsenschaftmacher)
- Gustav Bernhard
*
?
(1806 Schüler der St.Petri Schule St.
Petersburg)
- Constantine
* 1793
(1801 Schülerin der St. Petri Schule St.
Petersburg)
- Gustav
HODENIUS
* um 1805 + beerdigt
16.09.1831?
Konfession: ev.-luth.
Beruf: ab 1822 Ing.Dept., ab 1845
Kanzleichef d. Kurators
Rang: Unterleutnant, Titulärrat,
Kollegienassessor (Klasse 8./9. der russischen Rangtabelle, erblicher Adel)
(Quelle: Amburger Datenbank, Uni
München)
- Maria (Fräulein)
* 1777 in St. Petersburg + 1838,
beerdigt am 07.03.1838, Alter 60 Jahre)
(1790
Schülerin der St. Petri Schule St. Petersburg)
- Anna
Elisabeth HODENIUS (Russland St.Petersburg)
* 12.09.1780 + 03.03.1858,
beerdigt am 06.03.1858
Konfession ev.-luth.
00 Franz ZDEKAUER (Militärarzt)
* 02.05.1776 + 25.01.1836
(Quelle: Amburger Datenbank, Uni
München)
- Georg (von) HODENIUS
* um 1770 + 1840, beerdigt am
01.03.1840
00 Karoline SEGELBACH
* 27.08.1777 + 02.04.1821, beerdigt
am 05.04.1821
Beruf:
ab 1798 Kanzlist des Direktoriums, ab 1805 Zeichenlehrer
der St. Petrischule /
St.Petersburg, ab 1812 Dept.d.Inn. Bez. D. Min. d. Aus-wärtigen Rang:
Kollegienrat (Rang 6 der russischen Rangtabelle, erblicher Adel).
(Quelle: Amburger Datenbank, Uni München und „Das Lehrpersonal der St.Petri
Schule von ihrem ersten Beginn bis zur Gegenwart 1710-1887“ – Julius Iversen
St.Petersburg 1887)
-- Georg
Heinrich
*
07.11.1812 + 27.03.1814
-- Katharina
Karoline Philippine
*
07.12.1799 + 17.12.1800
-- Ludwig
Wilhelm
*
1804
(1812 Schüler der
St. Petri Schule St.Petersburg)
-- Karl Georg, Ritter, Hofrat (von) HODENIUS
* 24.06.1802 +
11.12.1866 St. Petersburg
(
Konfession: ev.-luth. ,Schüler der St.Petri-Schule 1810)
00 Maria
KUROEDOVA
* 15.02.1823 +
09.08.1854 St. Petersburg
Beruf: ab 1833 1. Sekretär der
kaiserlich russischen Gesandtschaft in Dresden, ab 1845 Domänenministerium
Russland. Ab 1851 Redakteur der Kanzlei.
Rang:
Wirklicher Staatsrat
(Quellen: Amburger Datenbank, Uni München und der Breifwechsel des Johann
Bartholomäus Trommsdorff 1770-1837, Staatshandbuch Russlands oder Verzeichnis der kaiserlich-russsichen Staatsbehörden und der vorzüglichen dabei angestellten Beamten, St. Petersburg, 1835)
--- Georgij
* 30.10.1847 + 20.10.1892 Moskau
-- Peter HODENIUS
* um 1805 + ?
Konfession: ev.-luth.
Beruf: ab 1865
Direktor d. Nabliki-Hauses des Armenkomitees Moskau
Rang: Unterleutnant (Rang 13. der
russischen Rangtabelle, persönlicher Adel)
(Amburger Datenbank, Uni München)
-- Wilhelm
*
01.01.1811
+
20.11.1852
-- Ferdinand
Alexander HODENIUS
* 03.06.1808 +18.12.1872
(Konfession
ev.-luth. Schüler St. Petri Schule St. Petersburg)
Beruf: Dept.d.inn.Bez.d.Min.d.Auswärtigen
Ab 1845 Dolmetscher, ab 1855 1. Expeditor der
bes. Kanzlei,
Ab
1862 Direktor d. 1. Expedition, Rang: ab 22.06.1851 Staatsrat
(Subscribent folgender Bücher:
-- Neue Reise um die Welt in den
Jahren 1823-1836 von Otto von
Kotzebue, Verlag Wilhelm Hoffmann, Weimar
-- English Review of Literature the Arts and
Sciences, S. Warrand / Th.B.
Shaw,
St. Petersburg 1842, Verlag Hauer, Nevsky Prospekt)
(Quelle: Amburger Datenbank, Uni München)
-- Friedrich Franz
Alexander
*
1801
(Schüler der St. Petri Schule St. Petersburg
1809)
-- Emilie
Constantia Dorothea
* 22.02.1811 + 27.06.1812
Anmerkung:
Die Information, dass verschiedene HODENIUS in Russland dem Adelsstand
angehören ergibt sich aus der russischen Rangeinteilung. Aufgrund der in
Russland praktizierten Einteilung der militärischen und zivilen Ränge kann dies
als gesichert angesehen werden. Die Verwendung des Namenszusatzes „von“ als
Zeichen des Adelsstandes war in Russland nicht die Regel und wurde
ausschließlich durch deutsche oder deutsch-baltische Familien verwendet, da
dies im deutschen Kulturkreis üblich war.
*Quellen:
Schreiben der
Deutsch-Baltischen Gesellschaft v. 05.11.2003 und Juri Lotman,
„Russlands Adel, eine Kulturgeschichte von ZAR Peter I. bis Nikolaus I.“.
Das Testament der Magdalena HODENIUS aus dem Jahr 1795;
Übersetzung aus dem Russischen:
Nr. 21
26. Juni (1795)
Angezeigt am 26. Juni diesen Jahres auf Bitten von Karl
Mandelin, dem Pastor der hiesigen finnischen Kirchgemeinde „St. Anna“. Das
Testament ist verfasst im deutschen Dialekt der Magdalena Hodenius, Witwe des
Schuhmachermeisters Hodenius, im Namen der Heiligen Dreifaltigkeit, Amen.
Selbst der einfachste unter uns Menschen muss zugeben, dass
wir alle sterblich sind und, dass der Tod für jeden von uns das letzte
unausweichliche Schicksal ist. Dies ist die Wahrheit und dass das Leben begrenzt
ist und wir aus diesem scheiden müssen. So habe auch ich, Magdalena, verwitwete
Hodenius, ein hohes menschliches Alter erreicht, bin
schwach und befinde ich mich auf meinem Totenbett in demselbigen Zustand. Um
nach meinem Tode zwischen meinen Verwandten jedwede Streitigkeiten zu
verhindern, habe ich im Beisein des Pastors der hiesigen finnischen
Kirchgemeinde, meinem geistlichen Vater, Karl Gustav Mandelin sowie fünf
weiteren unterzeichnenden Zeugen, im Vollbesitz meines Verstandes und meiner
geistigen Kräfte, durch dieses schriftliche Testament bestimmt, wie mein
erworbenes Vermögen von zweitausendvierhundert Rubeln (2400 Rubel) nach meinem
Tode aufgeteilt werden soll. Dafür habe ich, Magdalena, verwitwete Hodenius,
meinen letzten, unabänderlichen Willen, in den nachfolgenden Punkten dieses
Testamentes dargelegt. Mit diesem, meinem Letztem Willen sollen meine Kinder
und Enkelkinder nach meinem Tod widerspruchslos zufrieden sein. Somit verkünde ich im Vollbesitz meines Verstandes und
meiner geistigen Kräfte mit diesem Testament meinen letzten Willen:
1 Ich,
Magdalena, verwitwete Hodenius, vermache meiner geliebten Tochter Christina
Margarita, verwitwete Grek, geborene Hodenius, die Summe von
zweihunderteinundachtzig Rubeln und fünfundzwanzig Kopeken (ich schreibe 281
Rubel 25 Kopeken)
2 Meinen
vier, noch nicht volljährigen Enkeln meiner Tochter Christina Margarita,
verwitwete Grek, geborene Hodenius, Katerina Grek, Elisabeth Grek, Maria Grek
und Christine Grek, vermache ich jeder die Summe von zweihunderteinundachtzig
Rubeln und fünfundzwanzig Kopeken (ich schreibe 281 Rubel 25 Kopeken). Zusammen
macht dies eine Summe von eintausendeinhundertfünfundzwanzig Rubel, welche der
Mutter Christina Margarita, verwitwete Grek, ausgezahlt werden sollen. Die
Witwe Christina Margarita Grek, wird verpflichtet, sofort für diese, ihre vier
minderjährigen Töchter Katerina, Elisabeth, Maria und Christine Grek, zwei
wohlhabende und verantwortungsbewusste Menschen mit Rechtsverständnis als
Vormund zu wählen. Diese sollen die Aufgaben als Vormund erfüllen und alle
Fragen regeln, damit das Erbe dieser Kinder bis zu dem Zeitpunkt ihrer
glücklichen Eheschließung in verantwortungsvollen Händen ist. Die Zinsen sollen
Ihrer Mutter Christina Margarita, verwitwete Grek, jedes Jahr für die Erziehung
ihrer minderjährigen Kinder ausgezahlt werden
3. Den
übrigen Kindern meiner bereits verstorbenen Tochter Elisabeth Kramp, geborene
Hodenius, meinen Enkeln Elisabeth Kramp, Konstantin Katerina Kramp und Katerina
Kramp, vermache ich gemeinsam die Summe von achthundertdreiundvierzig Rubeln
und fünfundsiebzig Kopeken (ich schreibe: 843 Rubel 75 Kopeken), was
zweihunderteinundachtzig Rubel und fünfundzwanzig Kopeken (ich schreibe 281 R.
25 Kop.) für jeden ergibt, welche ihr Vater, der Apotheker Nikolaus Karl Kramp,
an Stelle seiner minderjährigen Kinder bekommen soll.
4 Mein
Stiefsohn Johann Hodenius soll nach meinem Ableben einhundert Rubel (100 Rubel)
ausgezahlt bekommen
5 Der
hiesigen finnischen Kirche, welcher ich seit langer Zeit angehöre, vermache ich
fünfzig Rubel (ich schreibe 50 Rubel) welche der finnische Pastor Mandelin
bekommen und in die Kirchenkasse einzahlen soll
6 Von
diesen von mir vermachten zweitausendvierhundert Rubeln (ich schreibe 2400
Rubel) habe ich eintausendvierhundert Rubel (ich schreibe 1400 Rubel) meinem
Schwiegersohn, dem Apotheker, Herrn Nikolaus Karl Kramp, zur Erzielung eines
gesetzlichen Zinsertrages übergeben. Nach meinem Ableben soll er diese
eintausendvierhundert Rubel (ich schreibe 1400 Rubel) unverzüglich dem Pastor
Mandelin in bar auszahlen, damit er die Verteilung meines Erbes vornehmen kann.
7 Nach
meinem Ableben ist der Betrag von eintausend Rubel (ich schreibe 1000 Rubel)
der Kirche St. Katherina, welche auf der Vasiljewinsel gelegen ist,
auszuzahlen. Bei diesem Betrag handelt es sich um mein persönliches von mir
selbst wohlerworbenes Vermögen.
Keine andere in dieser Gesellschaft lebende Person, als der Pastor Mandelin, soll das von mir zu vererbende Geld ausgehändigt bekommen, damit dieser jeden meiner Erben gemäß meines Letzten Willens befriedigen soll.
Keine andere in dieser Gesellschaft lebende Person, als der Pastor Mandelin, soll das von mir zu vererbende Geld ausgehändigt bekommen, damit dieser jeden meiner Erben gemäß meines Letzten Willens befriedigen soll.
8Mein
sonstiger Nachlass in Form von Gold und Silber in verschiedener Ausführung und
häuslichen Gerätschaften soll zur Begleichung der Unkosten meiner Beisetzung
verwendet werden
Die
vorstehend genannten Geldsummen und anderen zu vermachenden Teile sind dem
Pastor Mandelin nach meinem Ableben unverzüglich in der von mir hier benannten
Art und Weise zu übergeben, damit er meinen Letzten Willen an meinen Erben
gemäß dieses Testaments vollstrecken kann.
Ich, Magdanena, verwitwete Hodenius, bekräftige diesen, meinen letzten unveränderlichen Willen mit meiner Unterschrift und er wird mit dem beigefügten Siegel bekräftigt.
Ich, Magdanena, verwitwete Hodenius, bekräftige diesen, meinen letzten unveränderlichen Willen mit meiner Unterschrift und er wird mit dem beigefügten Siegel bekräftigt.
So geschehen in Sankt Petersburg am 15. Juni des Jahres
1795. Das Original wurde von Magdalena Godenius mit XXX unterschrieben. Da
Magdalena, verwitwete Godenius, des Schreibens nicht kundig ist, hat Sie dieses
Testament mit drei Kreuzen unterschrieben. Dies bezeugen K. G. Mandelin, als
ihr geistlicher Vater und Zeuge, sowie die Zeugen Karl Sanden, Stabsarzt in der
Leibgarde des Reiterregiments, der Sekundar-Major Bernhard Lunitz, der
Sekundar-Major Christoph G. Esche, der Aktuar Friedrich Schenber.
Die genannten Zeugen haben dieses Testament eigenhändig unter Aufsicht des Pastors der finnischen Gemeinde K. G. Mandelin unterschrieben und bestätigen damit dass in diesem der letzte unabänderliche Wille der Magdalena, verwitwete Hodenius, niedergeschrieben ist.
Die genannten Zeugen haben dieses Testament eigenhändig unter Aufsicht des Pastors der finnischen Gemeinde K. G. Mandelin unterschrieben und bestätigen damit dass in diesem der letzte unabänderliche Wille der Magdalena, verwitwete Hodenius, niedergeschrieben ist.
Die amtliche Übersetzung erfolgte durch den Übersetzer Karl Žiore,
der dies auf dem Original des Testaments mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
In dieser Form wurde das vorstehende Testament am 26. Juni
des Jahres 1795 auf Antrag der hiesigen finnischen Kirchgemeinde St. Anna durch
deren Pastor Karl Mandelin in der Zivilgerichtskammer des Gouvernements St.
Petersburg eingereicht.
Die Unterzeichner, Pastor Mandelin, der Stabsarzt in der
Leibgarde des Reiterregiments Karl Sanden, der Sekundar-Major Bernhard Lunitz,
der Sekundar-Major Christoph G. Esche, der Aktuar Friedrich Schenber gaben bei
ihrer Befragung durch die Kammer einvernehmlich an, dass in dem Testament alles
gemäß des Willens der Erblasserin aufgeschrieben und sie es persönlich mit drei
Kreuzen unterschrieben hat, da sie des Schreibens nicht kundig ist. Die
Erblasserin war im Vollbesitz ihres Verstandes und ihrer geistigen Kräfte sich
bei klarem Verstand und Gedächtnis. Als sie Ihren letzten Willen verkündete.
Während die Erblasserin ihren letzten Willen verkündete, gab es weder Streit
noch Druck, was die auf Bitte der Erblasserin unterzeichnenden Zeugen mit ihren
Unterschriften bestätigten. Die Zeugen leisteten ihre Unterschriften in
Anwesenheit der Erblasserin. Dies erklärten die Zeugen auch vor der
Gerichtskammer und der Beamte hat bestätigt, dass es betreffs dieses Letzten
Willens keine strittigen Fragen gegeben habe.
Im Namen Ihrer kaiserlichen Hoheit wurde dieses unstrittige
Testament, gemäß Weisung vom März des Jahres 1704 in das „geistige Buch“
eingetragen. Für das Wappenpapier, auf dem das Testament verfasst wurde, ist
eine Gebühr von 20 Rubel zu entrichten [Der Betrag wurde entrichtet und unter
Nr.56 im Einnahmeregister verzeichnet]. Nach Zahlung des genannten Betrages ist
das Testament mit dem Vermerk zu versehen, dass es auf Antrag des Pastors
Mandelin am 26 Juni des Jahres eingereicht, gemäß Weisung vom Januar 1701 von
der Erblasserin selbst verfasst, sowie durch Erklärung der unterzeichnenden
Zeugen beglaubigt und in das Register eingetragen wurde. Es ist dem
Antragsteller, dem Pastor Mandelin gegen Unterschrift im Register
auszuhändigen. Ihm obliegt es damit in Zukunft jegliche Streitfragen bezüglich
dieses Testaments nach dem Recht zu regeln, das an dem betreffenden Orten nach
dem 26. Juni 1795 gilt.
Dieser Vermerk wurde von Pawel Naumow unterzeichnet, vom
Sekretär Vasilij Shelagov gehoften und vom Registrator Ivan Polenov
niedergeschrieben. Alles zusammen wurde mit dem Kaiserlichen Gebührensiegel
versehen.